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EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktionsplanung - Umgebungslärm: Am 15.06.2002 haben das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.