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EU-Umgebungslärmrichtlinie

Aktionsplanung - Umgebungslärm: Am 15.06.2002 haben das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Basis hierfür ist

  • die Ermittlung der Lärmbelastung durch Lärmkarten nach gemeinsamen Methoden,
  • die Information der Bevölkerung hierüber und
  • die Anwendung von Aktionsplänen auf lokaler Ebene.

 

Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Aktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden. Nach der Fertigstellung der strategischen Lärmkarten der 1. Stufe (Straßen mit Fahrzeugaufkommen von über 6 Mio./Jahr) im Saarland zeigt es sich, dass die Betroffenheit durch Umgebungslärm in den saarländischen Gemeinden sehr unterschiedlich ist. Beispielsweise führen durch einige Gemeinden zwar Hauptverkehrsstraßen, für die in der ersten Stufe Lärmkarten aufzustellen waren. Von den ausgehenden Lärmimmissionen ist die jeweilige Wohnbevölkerung jedoch aufgrund eines großen Abstandes nicht betroffen; andere Wohngebiete hingegen sind aufgrund ihrer Hanglage stark betroffen obwohl die Autobahn über einen Kilometer entfernt liegt.

 

Für viele Gemeinden stellen sich somit bereits vor Beginn der eigentlichen Aktionsplanung Fragen, die sich auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Aktionsplanes, die Mindestanforderungen und die Zuständigkeiten beziehen. Für unsere Gemeinde, die wegen der A 8 (ein Teil des Gemeindegebietes von Beckingen liegt auch auf der linken Saarseite) einen Aktionsplan aufstellen muss, kommt hinzu, dass ein Teil der Immissionen durch die A 8 auf dem Gemeindegebiet von Rehlingen-Siersburg entsteht, so dass hier die entsprechende Zusammenarbeit stattfinden muss.

 

Es gibt inzwischen geeignete Ausfertigungen der Lärmkarten mit denen die im § 7 Bundesimmissionsschutzverordnung geforderte Information der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Unter www.laermkartierung-saarland.de können Sie sich über die landesweiten Ergebnisse der Kartierung informieren.

 

Über die Ergebnisse der Aktionsplanung werden wir an gleicher Stelle informieren.