Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Beckingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen hat in seiner Sitzung am 01.10.2008 zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) beschlossen, den Entwurf der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Beckingen öffentlich auszulegen und die Behörden zu beteiligen.
Der Planentwurf mit Karten liegt gemäß § 47 d Abs. 3 BImschG in der Zeit vom 17.10.2008 bis 17.11.2008 bei der Gemeindeverwaltung, Bauamt, Zimmer 1.08, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu den üblichen Dienststunden im Rathaus zu jedermanns Einsicht aus. Den Bürgern wird Gelegenheit gegeben, eigene Anregungen und Vorschläge in den Planungsprozess einzubringen. Anregungen können bis 17.11.2008 an die Gemeindeverwaltung gesandt werden.
Grundlage für den Lärmaktionsplan war die nach § 47 c BImSchG entsprechend der o. a. Richtlinie zur erstellende Lärmkartierung, die durch das Umweltministerium in Abstimmung mit dem saarländischen Städte- und Gemeindetag in Auftrag gegeben und für das gesamte Saarland erstellt wurde. Diese hatte ergeben, dass die Gemeinde Beckingen in der ersten Stufe der Erfassung, nach den Kriterien des § 47 c Abs. 1 BImschG, einzig durch den Lärm der BAB A8 betroffen ist.
Beckingen, den 16.10.2008 In Vertretung Brandstätter, 1. Beigeordneter
Lärmaktionsplanung Erste Stufe gemäß $47d BImSchG
Lageübersicht betroffene Bereiche
Karte Pegelwerte Lärmindikator am Tag für Beckingen
Karte Pegelwerte Lärmindikator in der Nacht für Beckingen


