7. Satzung über die Regelung des Kostenersatzes der Freiwilligen Feuerwehr
Satzung
über die Regelung des Kostenersatzes für den Einsatz und die sonstigen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Beckingen
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24. Januar 2001 (Amtsbl. S. 530), und des § 25 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland (Brandschutzgesetz - BSG) vom 30. November 1988 (Amtsbl. S. 1410, berichtigt Amtsbl. 1989 S. 1397), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Haushaltsfinanzierung 1998 vom 10. Dezember 1997 (Amtsbl. S. 1375) hat der Gemeinderat Beckingen in seiner Sitzung am 15. September 1999 folgende Satzung und am 12. Dezember 2001 die 1. Änderung der Anlage zur Satzung (EURO-Anpassungssatzung) beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Geltendmachung a) des Kostenersatzes nach § 25 Brandschutzgesetz und b) des Kostenersatzes für Leistungen, zu denen die Feuerwehr verpflichtet ist.
§ 2
Berechnung des Kostenersatzes
Der Kostenersatz wird - soweit nicht anders geregelt - nach den Sätzen des als Anlage beigefügten Verzeichnisses berechnet. Bei der Berechnung werden diese ab der 2. Stunde für die Zeiten unter 30 Minuten nur zur Hälfte in Ansatz gebracht. Entstandener Verdienstausfall ist in voller Höhe zu erstatten.
§ 3
Entstehung und Fälligkeit des Kostenersatzes
| (1) | Der Anspruch entsteht mit der Alarmierung bzw. mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Feuerwehr. |
| (2) | Der Erstattungsbetrag wird mit der Bekanntgabe des Kostenersatzbescheides an den Zahlungspflichtigen fällig. |
§ 4
Inkrafttreten
| (1) | Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
| (2) | Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Beckingen vom 10.07.1996 ausser Kraft. |
Beckingen, den 15. September 1999
Der Bürgermeister
gez. Peter
Die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungssatzung) in der Gemeinde Beckingen tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.
Beckingen, den 12. Dezember 2001
gez.
Der Bürgermeister


