... Gebühren für Wasser und Abwasser 2012
Gebührenanpassungen bei Trinkwasser und Abwasser
Der Gemeinderat Beckingen hat am 14.12.2011 einstimmig Gebührenanpassungen beim Trinkwasser und beim Abwasser für 2012 beschlossen. Ab dem 01.01.2012 gelten folgende Gebührensätze:
Frischwasser: | € | MwSt. | € | |
Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser: | 1,35 | + 7 % | = | 1,44 |
Grundgebühr pro Monat: | ||||
für Wasserzähler bis 5 cbm/h | 4,00 | + 7 %. | = | 4,28 |
für Wasserzähler bis 10 cbm/h | 5,00 | + 7 % | = | 5,35 |
für Wasserzähler bis 20 cbm/h | 10,00 | + 7 % | = | 10,70 |
für Verbundwasserzähler | 40,00 | + 7 % | = | 42,80 |
Schmutzwasser: | ||||
Schmutzwasser pro m³ Frischwasser | 3,05 | 3,05 | ||
Grundgebühr pro Monat | 6,00 | 6,00 | ||
Niederschlagswasser pro m² befestigter und abflusswirksamer Fläche | 0,44 | 0,44 |
Auch nach der Gebührenerhöhung wird die Gemeinde Beckingen beim Trinkwasser zu den preisgünstigsten Versorgern im Saarland gehören und beim Abwasser im Mittelfeld liegen. Die Daten für die neue Vergleichstabelle für das Saarland werden z.Z. vom Entsorgungsverband Saar (EVS) erhoben nach Eingang bei der Gemeinde umgehend im Beckinger Amtsblatt veröffentlicht.
Ab Freitag, dem 27.01.2012 werden die Verbrauchsabrechnungen 2011/Vorauszahlungen 2012 zugestellt. Die Vorauszahlungen wurden schon mit den neuen Gebührensätzen errechnet.
Die Preise für Trinkwasser wurden seit 2006 nicht mehr erhöht. Inzwischen gab es zum Teil wesentliche Kostenerhöhungen besonders für Energie aber auch für Material und Arbeit. Für Eigenbetriebe gilt das Prinzip der Kostendeckung d.h. es gibt zwar keine Gewinnabsicht, die Gebühren müssen aber kostendeckend erhoben werden. Die in 2011 eingetretene und für 2012 zu erwartende Unterdeckung kann nach 5 Jahren ohne Preisanpassung nur durch eine angemessene Erhöhung ausgeglichen werden. Daher wurde die Grundgebühr um 0,50 €/mtl. auf 4,00 €/mtl. und der Wasserpreis um 0,10 €/m³ auf 1,44 €/m³ erhöht. Für einen Vierpersonenhaushalt bedeutet die Erhöhung bei einem Durchschnittsverbrauch von 30 m³/Person/Jahr eine Steigerung von 12,00 € beim Wasserpreis und 6,00 € bei der Grundgebühr, insgesamt also 18,00 € im Jahr.
Beim Abwasser ist die in den Kanal eingeleitete Wassermenge Grundlage für die Berechnung der Kanalgebühr. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist der einheitliche Verbandsbeitrag, den der EVS von den Mitgliedskommunen für den Bau und die Unterhaltung von Kläranlagen, Überlaufbauwerken und Hauptsammlern fordert. Um allein die Erhöhung des Verbandsbeitrages von 1.687.912,24 € in 2011 um 53.765,64 € auf 1.741.677,88 € aufzufangen, müsste die Schmutzwassergebühr um 9,5 Cent/m³ erhöht werden. Da auch eine Verlustabdeckung vorgenommen werden muss, wurde die Schmutzwassergebühr um 11 Cent/m³ auf 3,05 €/m³ und die Grundgebühr um 1,00 €/mtl. auf 6,00 €/mtl. erhöht. Für einen Vierpersonenhaushalt bedeutet dies bei einem Durchschnittsverbrauch von 30 m³/Person/Jahr eine Steigerung von 13,20 € bei der Schmutzwassergebühr und 12,00 € bei der Grundgebühr, insgesamt also 25,20 € im Jahr.
Die Vorauszahlungen für Wasserbezugs-, Grund-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren 2012 sind in vier Raten fällig. Eine evtl. Nachzahlung aus der endgültigen Verbrauchsabrechnung 2011 ist mit der ersten Rate am 15.02.2012 fällig. Sofern den Eigen-betrieben eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die angeforderten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen vom angegebenen Konto abgebucht. Liegt keine Ermächtigung vor, ist der Bescheidempfänger für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich. Auf Antrag kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte unter 06835 55 350 - 354 an oder schreiben an Eigenbetriebe Beckingen, Bergstraße 52, 66701 Beckingen bzw. wasserwerk@beckingen.de.


