Kommunale Wärmeplanung
Deutschland soll laut Bundes-Klimaschutzgesetz bis 2045 klimaneutral werden und sich somit von fossilen Brennstoffen unabhängig machen.
Mit Einführung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) auf Bundesebene zum 22.12.23 werden die Länder dazu verpflichtet, Wärmeplanungen für ihre Gebiete zu erstellen. Die Länder dienen dabei als Schnittstellen zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften und dem Bundesgesetzgeber.
Für Beckingen ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung bis spätestens zum 30.06.2028. Bereits vor Inkrafttreten des WPG hat die Gemeinde Beckingen die Bedeutung einer übergeordneten Wärmeplanung zur Erreichung der Dekarbonisierung im Wärmesektor erkannt. Daher wurde bereits 2023 einen Antrag auf Förderung der Planungsleistungen gestellt. Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Beckingen wird über die Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Ziel soll es sein, einen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln, der sowohl die Anforderungen des technischen Annexes des Fördertatbestandes „4.1.11 Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ der KRL als auch die des WPG erfüllt. Im Januar 2024 ist das saarländische Wärmeplanungsumsetzungsgesetz (WPUG) in Kraft getreten.
Der kommunale Wärmeplan legt fest, wie die Wärmeversorgung in den einzelnen Gebieten der Gemeinde zukünftig gestaltet wird. Ziel ist es, einen machbaren und wirtschaftlich tragfähigen Weg zu einer sicheren und klimafreundlichen Wärmeversorgung zu finden. Ein kommunaler Wärmeplan gibt Aufschluss darüber, welche Energieträger in den einzelnen Ortsteilen zukünftig genutzt werden, welche Gebiete sich für neue Wärmenetze eignen und wo weiterhin individuelle Heizlösungen erforderlich sind.
Im März 2024 wurde der Beschluss zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung in Beckingen eingeholt. Die Planungsleistung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wurde nach §9 UVgO am 04.04.2025 öffentlich ausgeschrieben.
Beckingen startet mit der kommunalen Wärmeplanung
Die Gemeinde Beckingen hat in Zusammenarbeit mit dem Büro U_WerTh4 GmbH im Juni 2025 die Erstellung ihres kommunalen Wärmeplans gestartet. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026, mit einer Förderquote von 90 % (Auftragssumme 44.184,70 Euro) (Förderkennzeichen: 67K28743).
Vorgehensweise der kommunalen Wärmeplanung
Wärmewende Saarland
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Wärmewende und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Saarland.

