Kommunalpolitisches



Allgemeines

Der Gemeinderat legt die politischen Grundsätze in der Gemeinde fest. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde nach seiner freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Anträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, ist er nicht gebunden. Ausgenommen hiervon sind Angelegenheiten, für die der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, oder die der Gemeinderat dem Bürgermeister durch die Geschäftsordnung übertragen hat. Damit kommen dem Gemeinderat generelle und umfassende Befugnisse zu. So entscheidet er grundsätzlich über die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten, den Haushalt, die Aufnahme von Krediten

Die Gemeinderatsmitglieder müssen ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst ausüben. Sie sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen und über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist, zu schweigen.

Rechtlich gesehen ist der Gemeinderat ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung auch mit Einzelfallentscheidungen anleitet und zur Aufgabe hat, die Verwaltung zu kontrollieren. Zu den wichtigsten Rechten des Gemeinderates gehört das Satzungsrecht. Dies ist die Möglichkeit, durch Satzungen eine Art „Gemeinderecht“ zu schaffen um hierdurch eigene Anliegen zu regeln.

Im politischen System der Bundesrepublik kann auf kommunaler Ebene unterschieden werden zwischen den „weisungsgebundenen Aufgaben“, welche die Gemeinden im Auftrag von Land oder Bund übernehmen. Dazu gehört vor allem der Bereich der Ordnungsverwaltung. Daneben gibt es die „weisungsfreien Aufgaben“, die Selbstverwaltungsaufgaben. Allerdings bildet diese Unterteilung nur ein grobes Raster. Darunter gibt es ein komplexes Raster staatlicher und gemeindlicher Aufgaben mit verschiedensten Zuständigkeits- und Aufsichtsregeln. So kann man unterscheiden in freiwillige Aufgaben, deren Erfüllung in die freie Entscheidung des Gemeinderats gestellt sind wie z. B. der Bau einer Mehrzweckhalle oder einer Sportanlage. Auch Ortskernsanierung oder Vereinsförderung zählen zu den freiwilligen Aufgaben. Die sog. Pflichtaufgaben ohne Weisung müssen erfüllt werden, doch das „Wie“ eines Schulbaus, des Baus von Kindergärten oder des Betriebs einer Kläranlage liegt in der Entscheidung der Gemeinde. Richtlinien (wie z.B. das Recht auf einen Kindergartenplatz für jedes dreijährige Kind) und die Vergabe von Zuschüssen etwa des Landes engen die Entscheidungsfreiheit in der Praxis allerdings ein. Pflichtaufgaben nach Weisung sind Aufgaben die von den Kommunen nach staatlichen Vorgaben erledigt werden müssen, wie etwa die Organisation von Wahlen. Für Land und Bund übernimmt die Gemeinde staatliche Aufgaben und fungiert als untere Verwaltungsbehörde.

Im Gemeinderat werden zahlreiche, in der Regel die Bürgerinnen und Bürger direkt berührenden Entscheidungen getroffen. Angesichts der vorhandenen Aufgabenfülle und zusätzlichen Aufgaben und Problemen, mit denen die Kommunen immer wieder konfrontiert werden, ist die ehrenamtliche Mitwirkung im Gemeinderat keine leichte Aufgabe. Und ihr kommt eine wachsende Bedeutung zu. Die Arbeit im Gemeinderat prägt die Entwicklung einer Stadt und das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger.

 

Zusammensetzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen besteht aus 33 ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den wahlberechtigten Einwohnern in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt werden. Wählbar sind hierbei alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 6 Monate in der Gemeinde wohnen.

Seit der konstituierenden Sitzung am 03.07.2019 gehören folgende Mitglieder dem Beckinger Gemeinderat an

Die Sitzungen des Gemeinderates sind in der Regel öffentlich, sofern nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen. Diese sind besonders dann berührt, wenn durch den Verhandlungsgegenstand über die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse von Personen beraten wird, wie beispielsweise bei Einstellungen oder Entlassungen, Stundungsgesuchen oder Darlehensverhandlungen. Sind solche Punkte auf der Tagesordnung, werden sie im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Die Sitzungstermine werden jeweils mit der Tagesordnung und dem Hinweis, ob es sich um eine öffentliche oder nicht öffentliche Sitzung handelt, im Beckinger Amtsblatt veröffentlicht.

Gemeinderatssitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses statt und beginnen in der Regel mit Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“. Hier können die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an den Bürgermeister und die Kommunalpolitiker richten.


Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung von übertragenen Aufgaben hat der Beckinger Gemeinderat aus seiner Mitte folgende Ausschüsse gebildet:

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und hat auf die Einheitlichkeit der Arbeit aller Ausschüsse hinzuwirken.

Er berät daher alle Angelegenheiten vor, die nicht speziell auf einen anderen Ausschuss übertragen wurden, und gibt dem Gemeinderat hierzu eine Empfehlung ab. Zu den wichtigsten Angelegenheiten zählen dabei die Vorberatung von Haushaltsplan und Haushaltssatzung sowie von Erschließungsbeiträgen.

Selbst entscheiden kann dieser Ausschusses beispielsweise über

  • Mitgliedschaften der Gemeinde in Vereinen und Fachverbänden
  • Führung von Rechtsstreiten
  • Miet- und Pachtverträge
  • Abschluss und Änderung von Versicherungsverträgen
  • Einstellungen, Entlassungen und Höhergruppierungen von Beschäftigten bis zur Entgeltgruppe 10 und von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 10

 

Ausschuss für Kultur, öffentliche Sicherheit, Verkehr und Soziales

Dieser Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und beschließt unter anderem die Verteilung der im Haushaltsplan bereitgestellten Investitionszuschüsse an Vereine, kirchliche Einrichtungen und andere Vereinigungen. Wichtige Entscheidungen zu den Bereichen Schule, Sport und Kultur werden in diesem Ausschuss vorberaten. Er beschäftigt sich mit Verkehrsangelegenheiten und Fragen der Verkehrssicherheit.

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Rechnungsprüfungsausschuss mit 9 Mitgliedern tagt in der Regel einmal im Jahr. In dieser Sitzung prüfen die Mitglieder  die Jahresrechnung der Gemeinde Beckingen

Bau- und Umweltausschuss

Dieser Ausschuss befasst sich allgemein mit Grundstücksangelegenheiten sowie mit allen Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes. Abschließend wird in diesem Ausschuss über Bauanträge und Bauanfragen sowie über allgemeine Vertragsangelegenheiten entschieden. Die 11 Ausschussmitglieder empfehlen dem Gemeinderat die Festsetzung der An- und Verkaufspreise bei Baulanderschließungen und die Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baustellen. Bei allgemeinen Fragen der Gemeindeplanung, Bauleitplanung, allen Angelegenheiten in Sanierungsgebieten sowie Maßnahmen zur Strukturverbesserung in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Naherholung oder Fremdenverkehr spricht der Ausschuss ebenfalls eine Empfehlung an den Gemeinderat aus.

Werksausschuss

Der Werksausschuss mit 11 Mitgliedern befasst sich mit allen Angelegenheiten der beiden Eigenbetriebe „Gemeindewasserwerk Beckingen“ und „Abwasserbetrieb Beckingen“.


Allgemeines

Seit der Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahr 1974 besteht die Gemeinde Beckingen aus den neun Ortsteilen Beckingen, Düppenweiler, Erbringen, Hargarten, Haustadt, Honzrath, Oppen, Reimsbach und Saarfels. Für jeden Gemeindebezirk wird zusammen mit der Gemeinderatswahl ein Ortsrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die den Gemeindebezirk betreffen, hat der Ortsrat ein umfassendes Vorschlagsrecht. Ebenso steht ihm ein Anhörrecht gegenüber dem Gemeinderat zu, wenn über wichtige Angelegenheiten entschieden wird, die den Ort betreffen.

Zu den wichtigsten Angelegenheiten, über die der Ortsrat selbstständig entscheidet, gehören

1. Unterhaltung, Ausstattung, Benutzung und Baumaßnahmen an den im Gemeindebezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Büchereien, Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten, Sportanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen, deren Bedeutung über den Gemeindebezirk nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen.
Vergabe von Lieferungen und Leistungen in den vorgenannten Fällen bis zu einem Betrag von 15.000,00 Euro im Einzelfall.
2. Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über den Gemeindebezirk nicht hinausgeht, einschl. der Beleuchtungseinrichtungen.
3. Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Gemeindebezirk hinausgeht.
Vergabe von Lieferungen und Leistungen zur Ortsverschönerung bis zu einer Höhe von 500,00 Euro durch den Ortsvorsteher.
4. Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Gemeindebezirk:
4.a) Durchführung von Ehrungen für verdiente Persönlichkeiten im Sport- und Kulturbereich
4.b) Veranstaltungen im Rahmen des Kulturprogrammes der Gemeinde
5. Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Gemeindebezirk (z.B. Mundart- und Fassadenwettbewerbe).
6. Aufnahme bzw. Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften, die den Gemeindebezirk betreffen.
7. Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen auf Gemeindebezirksebene (z.B. Altentage, Kinder- und Jugendveranstaltungen).
8. Teilnahme an Dorfverschönerungswettbewerben.
9. Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindebezirk mit der Maßgabe, dass Doppelbenennungen innerhalb der Gemeinde unzulässig sind.
10. Wahl, Benennung oder Vorschlag von ehrenamtlich tätigen Personen, soweit sich deren Ehrenamt auf den Gemeindebezirk beschränkt und der Gemeinde diese Rechte zustehen.
11. Abschluss von Vermietungs- und Verpachtungsverträgen bis zu einem Jahresbetrag von 1.200,00 Euro.
12. Verkauf und Tausch von Grundstücken außerhalb von Sanierungsgebieten bis 13,00 Euro/m², max. 5.000,00 Euro im Einzelfall.
13. Zuteilung von Baustellen nach Festsetzung des Quadratmeterpreises durch den Gemeinderat unter Berücksichtigung der vom Gemeinderat festgelegten Vergaberichtlinien.

 

Darüber hinaus wird der Ortsrat in allen wichtigen Angelegenheiten gehört, die den Gemeindebezirk betreffen. Dies gilt insbesondere für Bauanfragen und Bauvorhaben innerhalb der bebauten Ortslage, sofern hier kein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht sowie bei   Einstellungen von Beschäftigten für öffentliche Gebäude und Anlagen, die auf den Gemeindebezirk bezogen sind.

Den Vorsitz in den Sitzungen des Ortsrates führt der ehrenamtlich tätige Ortsvorsteher, der aus der Mitte des Ortsrates gewählt wird. Analog zu den Gemeinderatssitzungen beginnen die Sitzungen der Ortsräte regelmäßig mit einer Einwohnerfragestunde.

Zusammensetzung

Seit der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 setzen sich die Ortsräte aktuell wie folgt zusammen:

Ortsrat Beckingen Ortsvorsteher:  
 
Elmar Seiwert
Mühlenbachstraße 34 A
66701 Beckingen
Tel.: 06835/4279

Endergebnis/Sitzverteilung


 
Ortsrat Düppenweiler Ortsvorsteher:  
 
Thomas Ackermann
Herrenschwamm 14
66701 Beckingen
Tel.: 06832/80436

Endergebnis/Sitzverteilung

 
Ortsrat Erbringen Ortsvorsteher:  
 
Hubert Schwinn
Im Obstgarten 1
66701 Beckingen
Tel.: 06832/7880

Endergebnis/Sitzverteilung

 
Ortsrat Hargarten Ortsvorsteher:  
 
Christian Marx
Hargarter Straße 55
66701 Beckingen
Tel.: 06832/8080555

Endergebnis/Sitzverteilung

 
Ortsrat Haustadt Ortsvorsteher:  
 
Klaus Peter Scheuren
Haustadter-Talstraße 122
66701 Beckingen
Tel.: 06835/67065

Endergebnis/Sitzverteilung

 
Ortsrat Honzrath Ortsvorsteher:  
 
Joachim Gratz
Honzrather Str. 107
66701 Beckingen
Tel.: 06835/3102

Endergebnis/Sitzverteilung

 
Ortsrat Oppen Ortsvorsteher:  
 
Ralf Selzer
Losheimer Straße 23
66701 Beckingen
Tel.: 06832/801898

Endergebnis/Sitzverteilung

 
Ortsrat Reimsbach Ortsvorsteherin:  
 
Susanne Ferber
Reimsbacher Straße 3
66701 Beckingen
Tel.: 06832/800238

Endergebnis/Sitzverteilung

 
Ortsrat Saarfels Ortsvorsteher:  
 
Detlef Bley
Nelkenweg 5
66701 Beckingen
Tel.: 06835/4387

Endergebnis/Sitzverteilung

 

 

 

Übersicht der Sitzverteilungen

Sitzverteilung - Ortsrat Beckingen
Sitzverteilung - Ortsrat Düppenweiler
Sitzverteilung - Ortsrat Erbringen
Sitzverteilung - Ortsrat Hargarten
Sitzverteilung - Ortsrat Haustadt
Sitzverteilung - Ortsrat Honzrath
Sitzverteilung - Ortsrat Oppen
Sitzverteilung - Ortsrat Reimsbach
Sitzverteilung - Ortsrat Saarfels

 

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