Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 18.06.2026

Die Gemeinde Beckingen ist bestrebt, ihre Website www.beckingen.de in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unser Webauftritt ist weitgehend barrierefrei. Er wird regelmäßig an die EU-Richtlinie 2016/2102 und das SBGG zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel werden sukzessive abgearbeitet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wurde im Juni 2026 durch Selbstbewertung vorgenommen.

Wir sind bemüht, die nicht barrierefreien Inhalte nach und nach umzustellen. Darunter fallen insbesondere

PDF-Dokumente (fehlende Struktur/Tags, problematische Textausgabe/Lesereihenfolge)

Grafische Elemente ohne Alternativtexte/Bezeichnungen

Linktexte (haben teilweise keinen klaren, leichtverständlichen Text)

Videos ohne Untertitel/Textbeschreibungen

Inhalte, die nicht in Leichter Sprache erstellt sind

Unterstützung zur Barrierefreiheit:

Im linken Bereich der Webseite befindet sich eine Werkzeugleiste für Schriftgrößen-Anpassung und Kontrast-Umschalter.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internetangebots haben, wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Beckingen
Bergstraße 48
66701 Beckingen

Telefon: 06835 / 55-0
E-Mail: Rathaus@Beckingen.de

Schlichtungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist.

Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich.

Zuständig für das Durchsetzungsverfahren ist das

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 501-3343
E-Mail: inklusion@soziales.saarland.de

 

Für unsere Bürger 06835 / 55-0
Ihre Behördernrufnummer 115
Telefonverzeichnis - Gemeinde