News vom 06.10.2021

Führerscheinumtausch


Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein eingetauscht werden.

Alle Papierführerscheine und älteren Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (Feld 4b auf der Vorderseite des Kartenführerscheines) müssen ersetzt werden.

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen und zwischen dem 01.01.1953 und dem 31.12.1958 geboren sein, muss ihr Führerschein bis zum 19. Januar 2022 in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.

Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?

Wenn Sie einen Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
   
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

 

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.

Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

 

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der  Führerschein umgetauscht sein muss
   
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

 

Benötigt werden hierfür folgende Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Der bisherige Führerschein

Führerscheininhaber, die zum Zeitpunkt der Ausstellung des aktuellen Führerscheines nicht in der Gemeinde Beckingen wohnhaft waren, bitten wir über die Ausstellungsbehörde eine Führerscheinkarteikartenabschrift an uns senden zulassen (EWO@beckingen.de oder per Fax: 06835 / 55526).

Die Gebühr zum Umtausch eines grauen oder rosanen Führerscheins beträgt 25,30 Euro.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Fertigstellung in der Regel bis zu 4 Wochen dauern kann.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne unter den Telefonnummer 06835/ 55 – 260, -262 oder -263 mit uns in Verbindung setzen.

 

Für unsere Bürger 06835 / 55-0
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