News vom 23.01.2023

Bekanntmachung Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar


Bekanntmachung

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung
zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar
als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf
minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf

Planergänzungsbeschluss zur
Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 17.08.2021

 

Auf Antrag der RAG Aktiengesellschaft vom 18.08.2017 hat das Oberbergamt des Saarlandes am 17.08.2021 – Az. II WASS/5/17‑173 – den Planfeststellungsbeschluss für den Rahmenbe­triebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf erlassen. In einem ergänzenden Verfahren wurden die Öffentlich­keitsbeteiligung in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen und die partielle Behörden­beteiligung nachgeholt.

           
In dem ergänzenden Verfahren zur Nachholung der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Gemein­den Wallerfangen und Beckingen und zur partiellen Nachholung der Behördenbeteiligung hat das Oberbergamt des Saarlandes mit dem Planergänzungsbeschluss vom 16.01.2023 ‑ AZ.: II WASS/1/22-16 ‑ folgende Entscheidung getroffen.

 

Auszug aus dem Planergänzungsbeschluss vom 16.01.2023:

A. Entscheidung

Dieser Planergänzungsbeschluss ergänzt den Planfeststellungsbeschluss für den Rahmenbe­triebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Was­serprovinzen Reden und Ensdorf vom 17.08.2021 – II WASS/5/17-173.

1. Planergänzung

Der Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2021 – II WASS/5/17-173 – wird auf Grundlage und in Würdigung des ergänzenden Verfahrens zur Nachbeteiligung der Öffentlichkeit in den Ge­meinden Beckingen und Wallerfangen und zur partiellen Nachholung der Behördenbeteiligung unverändert aufrechterhalten.

 

2. Weitere Entscheidungen

2.1       Wasserrechtliche Entscheidungen

Die mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2021 zu dem Az. II WASS/5/17-173 erteil­ten wasserrechtlichen Erlaubnisse werden auf Grundlage und in Würdigung des ergänzenden Verfahrens zur Nachbeteiligung der Öffentlichkeit in den Gemeinden Beckingen und Waller­fangen und zur partiellen Nachholung der Behördenbeteiligung unverändert aufrechterhalten.

 

2.2       Einwendungen und Stellungnahmen

Die im ergänzenden Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen gegen das Vorhaben werden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch die Planung der Vorhabenträge­rin, Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2021 oder durch verbind­liche Zusagen der Vorhabenträgerin entsprochen wurde oder sie sich im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erledigt haben.

 

2.3       Kosten

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Über die Höhe der Verwaltungsgebühr und der Auslagen ergeht ein gesonderter Bescheid.

 

B. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Planergänzungsbeschluss kann inner­halb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 15 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäfts­stelle erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens be­zeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsa­chen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Die Klage und Begründung kann auch durch die Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg ge­mäß § 55a Abs. 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeig­neten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verord­nung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Verordnung über die technischen Rahmen­bedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Be­hördenpostfach – Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Hinweise zum Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2021, der durch den bekanntge­machten Planergänzungsbeschluss vom 16.01.2023 ergänzt wird:

Der hier bekanntgemachte Planergänzungsbeschluss vom 16.01.2023 ergänzt den Planfest­stellungsbeschluss für den Rahmenbe­triebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Was­serprovinzen Reden und Ensdorf vom 17.08.2021 – II WASS/5/17-173 -, der nachfolgend auszugsweise wiedergegeben wird:

 

  1. Planfeststellung

Der Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel der RAG Aktienge­sellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen vom 18.08.2017 wird festgestellt.

Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger der Vorhaben­trägerin.

Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wird befristet für die Dauer von 30 Jahren ab Bestandskraft.

  1. Weitere Entscheidungen

2.1       Wasserrechtliche Entscheidungen

Aufgrund des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge­setzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1699) in Verbindung mit den Bestimmungen des Saarländischen Wasserge­setzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zu­letzt geändert durch Gesetz vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324) ergehen auf den Antrag vom 18.08.2017 folgende wasserrechtli­che Entscheidungen:

2.1.1 Bezeichnung der Benutzung

Der RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, werden nach Maßgabe ihres An­trages vom 18.08.2017 auf Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebs­planes zum Heben und Einleiten von max. 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Stand­ort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwassers in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf auf ein Niveau von minus 320 m NHN durch Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Standorten Reden und Duhamel und den hierzu vorgelegten und dem Planfeststellungs­beschluss zugrunde liegenden sowie der in diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen nebst der sich aus dem Be­scheid ergebenden Nebenbestimmungen gemäß § 10 WHG i. V. m. § 19 Abs. 1 WHG die widerruflichen Erlaubnisse erteilt,

  1. durch Einstellung der Gruben-/Grundwasserhaltung an den Standorten Reden und Duha­mel den Grubenwasserspiegel in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf bis auf ein Niveau von maximal minus 320 m NHN ansteigen zu lassen,
  2. das Gruben-/Grundwasser aus der Wasserprovinz Reden unterirdisch im Niveau der 5. Sohle über die Göttelborn-Schächte, den Schacht Lummerschied zum Schacht Dils­burg (ehemaliges Bergwerk Göttelborn) und von dort weiter über einen explo­sionsfesten Damm, über dem im Jahr 2011 zur Herstellung der Wasserwegsamkeit eine Strecke mit einem Quer­schnitt von mindestens 2,2 m² aufgefahren wurde zu dem Südschacht (ehe­maliges Bergwerk Ensdorf), sowie im weiteren Verlauf über die 14. Sohle des ehemaligen Bergwerks Ensdorf (Niveau minus 400 m NHN) und zu­letzt etwa 1,5 km vor dem Duha­mel-Schacht durch einen explosionssicher erstellten Damm mit eingelegten Rohren, die nach Rückzug aus dem unter­tägigen Strecken­netz im Bereich Ensdorf zur Durchleitung des Wassers geöffnet werden, in die Was­serprovinz Ensdorf umzuleiten,
  3. am Standort Duhamel Gruben-/Grundwasser bis zu einer Menge von 19,8 Mio. m³/a zu Tage zu fördern, um den Grubenwasserstand im Anstiegsbereich Duhamel und Reden auf dem beantragten Zielniveau von maximal minus 320 m NHN zu hal­ten und
  4. das am Standort Duhamel gehobene Gruben-/Grundwasser bis zu einer Menge von 19,8 Mio. m³/a an der Einleitstelle E2 auf Gemarkung Fraulautern, Flur 4, Par­zelle 383/44 (Koordinaten: RW: 2556217, HW: 5465071; LUA-Nr. 5664/003), in die Saar einzuleiten.

Diese Entscheidungen ergehen nach § 19 Abs. 3 WHG gemäß dem Schreiben vom 12.05.2021, Az.: E/4‑21.11.02‑148/2016, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) als zuständige Oberste Wasserbehörde (§ 103 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 105 Abs. 1 SWG).

2.1.2 Befristung der Erlaubnisse

Die Erlaubnisse werden befristet für die Dauer von 30 Jahren ab Bestandskraft des Planfest­stellungsbeschlusses.

 

Hinweise zur Auslegung:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung des Planergänzungsbeschlusses und der zugehörigen Unter­lagen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Diese erfolgt in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 auf der Internetseite des Oberbergamtes des Saarlandes unter

www.saarland.de/grubenwasseranstieg

Als zusätzliches Informationsangebot werden die Entscheidung und die zugehörigen Unter­lagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023

bei der Gemeinde Wallerfangen, Villeroystraße 3 (Interimsgebäude), 66798 Wallerfangen, zu folgenden Zeiten: Mo. – Fr. 08:00 Uhr – 12.00 Uhr, Di. 13:30 Uhr – 15.30 Uhr, Do. 13:30 Uhr – 17:00 Uhr und

bei der Gemeinde Beckingen, Rathaus Zimmer 1.07, Bergstraße 48, 66701 Beckingen, zu folgenden Zeiten: Mo. ‐ Do. 08:30 ‐ 12:00 Uhr, Fr. 08:00 ‐ 12:30 Uhr, Mo. u. Do. 13:30 ‐ 15:15 Uhr und Di. 13:30 ‐ 18:00 Uhr

ausgelegt.

Die Einsichtnahme vor Ort bei der Gemeinde Wallerfangen erfordert aufgrund der allgemeinen Pandemielage eine vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06831/6809-37, oder per E-Mail unter: alexandra.grosche@wallerfangen.de.

Die Einsichtnahme vor Ort bei der Gemeinde Beckingen erfordert aufgrund der allgemeinen Pandemielage eine vorherige Terminabsprache unter Tel.: 06835/55300, oder per E-Mail unter: bauverwaltung@beckingen.de.

Aufgrund der aktuellen COVlD-19-Situation wird auf die Pflicht zur Einhaltung der jeweils aktuellen Hygienevorschriften beim Betreten der Auslegungsstellen hingewiesen.

Sollte es infolge der COVlD-19-Situation während der Auslegung der Entscheidungen und der zugehörigen Unterlagen zu einer vollständigen Schließung der Auslegungsstellen für den Pub­likumsverkehr kommen oder der Zugang zu den Auslegungsstellen einzelnen Personen aus sonstigen pandemiebedingten Gründen untersagt sein, wird als weiteres zusätzliches Infor­mationsangebot im vorgenannten Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG der Versand der Entscheidungen nebst Unterlagen auf einem USB-Stick angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler, Tel.: 0681/501-4811.

Maßgeblich ist der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen.

Mit dem Ende der Veröffentlichung im Internet gilt der Planergänzungsbeschluss als zugestellt, soweit er nicht individuell zugestellt wurde (§ 74 Abs. 4 S. 3 SVwVfG i. V. m. § 3 PlanSiG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Entscheidung von den Betroffenen und denje­nigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim Oberbergamt des Saarlan­des, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler schriftlich oder elektronisch angefordert wer­den.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Oberbergamts des Saarlandes (www.saarland.de/grubenwasseranstieg), der Gemeinden Wallerfangen (https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/) und Beckingen (www.beckingen.de) sowie auf dem Portal www.uvp-verbund.de veröffentlicht.

Schiffweiler, den 16.01.2023, Oberbergamt des Saarlandes, Im Auftrag, Mölleney

 

Beckingen, den 25.01.2023       

Der Bürgermeister, T. Collmann

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