News vom 22.11.2020

BEKANNTMACHUNG DER ERNEUTEN ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „IM PFUHL“


Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes „Im Pfuhl“

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Beckingen am 23.09.2020 wurde der überarbeitete Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Im Pfuhl“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die erneute Auslegung der Bebauungsplan-Änderung wird erforderlich, weil aufgrund von Stellungnahmen von Anliegern der Straße „Im Pfuhl“ eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgte, durch die die Grundzüge der Planung berührt werden.

Ziel der Bebauungsplan-Änderung ist die Ausweisung eines Mischgebietes anstelle eines eingeschränkten Gewerbegebietes in einem Teilbereich des Bebauungsplanes. Hierdurch sollen insbesondere auch betriebsfremde Wohnnutzungen im Plangebiet ermöglicht werden.

Das ca. 0,6 ha große Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsausgang von Düppenweiler an der L 346 in Richtung Honzrath. Hier mündet die Straße „Zum Wilscheider Hof“ in die L 346. Das Planungsgebiet liegt hierbei nördlich dieses Einmündungsbereiches.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst die Parzellen 562/3, 563/3 und 566/3 in Flur 2 der Gemarkung Düppenweiler.

Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 19.11.2020 bis einschließlich 21.12.2020 zu den unten stehenden Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Beckingen, Bauamt, Zimmer 1.08 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)
  • Textteil des Bebauungsplans (Teil B)
  • Begründung des Bebauungsplanes

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und www.beckingen.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 21.12.2020 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung@beckingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Sprechzeiten der Gemeinde Beckingen:

  • vormittags: montags – donnerstags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
  • nachmittags: montags und donnerstags 13.30 Uhr – 15.15 Uhr dienstags 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden Coranavirus-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter 06835 – 50303 oder per E-Mail (bauverwaltung@beckingen.de) gebeten. Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Beckingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Beckingen, den 11.11.2020

T. Collmann, Bürgermeister

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