News vom 22.11.2020

BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG DER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH „AUF DER HILT – RÖMERSTRASSE“ GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB


Bekanntmachung der öffentlichen auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstrasse“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Beckingen in seiner Sitzung am 06.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf der Hilt – Römerstraße“ beschlossen.

Ziel der FNP-Teiländerung:

Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde Beckingen die Zielvorstellung, den Flächennutzungsplan an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen und auf eine hier geplante Wohngebietsentwicklung zu verzichten. Diese Anpassung ist im Zusammenhang mit dem am 19.02.2020 in Kraft gesetzten Bebauungsplan „Auf der Wies II“ in Abstimmung mit der Landesplanung erforderlich.

Der ca. 0,7 ha große Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung befindet sich in nordwestlichen Siedlungslage des Beckinger Ortsteils Düppenweiler. Das Areal liegt zwischen der Römerstraße und der Hauptstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die FNP-Änderung wurde bereits vom 18.06.2020 bis zum 17.07.2020 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 19.11.2020 bis einschließlich 21.12.2020 zu den unten stehenden Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Beckingen, Bauamt, Zimmer 1.08 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz mit Hinweisen zum Naturschutz

Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung. Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Verzicht auf eine Wohnbaufläche zugunsten einer Grünfläche mit keinerlei nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden ist.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und www.beckingen.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 21.12.2020 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauverwaltung@beckingen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Sprechzeiten der Gemeinde Beckingen:

  • vormittags: montags – donnerstags 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
  • nachmittags: montags und donnerstags 13.30 Uhr – 15.15 Uhr dienstags 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Zur Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes in der derzeit anhaltenden Coranavirus-Pandemie wird um eine telefonische Anmeldung unter 06835 – 50303 oder per E-Mail (bauverwaltung@beckingen.de) gebeten. Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Beckingen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Beckingen, den 11.11.2020

T. Collmann, Bürgermeister

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