Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation


Die Gemeinde Beckingen bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung.

Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Gemeinde Beckingen eröffnet diesen Zugang nach den nachfolgend veröffentlichten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.

Die Rahmenbedingungen zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Beckingen finden Sie hier.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich heiße Sie hier auf unserer Website herzlich willkommen.

Ihr Bürgermeister

Für unsere Bürger 06835 / 55-0
Ihre Behördernrufnummer 115
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