News vom 27.10.2022

Bekanntmachung – Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Heben und Einleiten von Grubenwasser


 

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung

zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar

als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in

den Wasserprovinzen Reden und Duhamel

 

Ergänzendes Verfahren zur Nachholung der Öffentlichkeitsbeteiligung

in den Gemeinden
Wallerfangen und Beckingen

Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation

AZ.: II WASS/1/22

Die RAG Aktiengesellschaft, Im Welterbe 10, 45141 Essen, hat im Jahr 2017 beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler, den Rahmenbetriebsplan

für das Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserpro-vinzen Reden und Duhamel vorgelegt.

Das Vorhaben ist gemäß § 52 Abs. 2 a Satz 1 BBergG i. V. m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und Nr. 13.3.1 der Anlage 1 des UVPG umweltverträglichkeitsprüfungspflichtig. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Oberbergamt des Saarlandes.

Zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans wurde nach § 52 Abs. 2 a Satz 1 Bundesberggesetz (BBergG) in Verbindung mit § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und Nr. 13.3.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein Planfeststellungsverfahren und als Teil dieses Verfahrens gemäß § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung in der Zuständigkeit des Oberbergamtes des Saarlandes durchgeführt.

Mit Datum vom 17.08.2021 hat das Oberbergamt des Saarlandes den Planfeststellungsbeschluss einschließlich der für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss ist derzeit aufgrund von rechtshängigen Klagen nicht vollziehbar.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen wird im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens vorsorglich nachgeholt. Soweit das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren in anderen Gemeinden und Städten durchgeführt wurde, findet keine Wiederholung statt. Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit in den Gemeinden Wallerfangen und Beckingen erfolgte die Auslegung des Rahmenbetriebsplans und weiterer Unterlagen in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich 23.06.2022. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis zum 23.08.2022 Einwendungen gegen den Plan erheben.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird aus Gründen des Infektionsschutzes im ergänzenden Verfahren anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom Oberbergamt des Saarlandes durchgeführt. Die Online-Konsultation dient dazu, die im ergänzenden Verfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 SVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden in einem schriftlichen Verfahren zu erörtern.

An der Online-Konsultation können neben den Beteiligten und Einwendern auch Betroffene, die keine Einwendungen erhoben haben, teilnehmen (§ 73 Abs. 6 Satz 1 SVwVfG, § 5 Abs. 4 PlanSiG). Mit der Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird jedoch keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet.

Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen, insbesondere die Antragsunterlagen und die eingegangenen Stellungnahmen sowie die dazu abgegebene Erwiderung der Vorhabenträgerin (RAG AG), in der Zeit vom 14.11.2022 bis 25.11.2022 auf der Internetseite https://cristal2.probcloud.de/saar bereitgestellt. Den zur Teilnahme Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 14.11.2022 bis 25.11.2022 schriftlich beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler oder elektronisch auf der Internetseite https://cristal2.probcloud.de/saar zu äußern.

Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigten benötigen einen Zugangscode für die o.g. Internet-Seite. Die im ergänzenden Verfahren beteiligten Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten den Zugangscode individuell zugesandt. Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem ergänzenden Verfahren beteiligt haben, können den Zugangscode unter Angabe Ihrer Betroffenheit ab sofort im Registrierungsbereich auf der Internetseite https://cristal2.probcloud.de/saar oder schriftlich beim Oberbergamt des Saarlandes, am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler bis zum Ende der o.g. Äußerungsfrist anfordern.

Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Oberbergamt des Saarlandes) zu geben ist.

Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Auf die Datenschutzerklärung des Oberbergamts des Saarlandes, die auf der Internetseite (www.saarland.de/grubenwasseranstieg) abgerufen werden kann, wird verwiesen.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Oberbergamts des Saarlandes (www.saarland.de/grubenwasseranstieg), der Gemeinden Wallerfangen (https://www.wallerfangen.de/rathaus/amtl-bekanntmachungen/) und Beckingen (www.beckingen.de) sowie auf dem Portal www.uvp-verbund.de veröffentlicht.

Schiffweiler, den 26.11.2022

Oberbergamt des Saarlandes

Im Auftrag
Mölleney

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