Ausgabe der gratis FFP 2 Masken in unserer Gemeinde Beckingen
Bis zum 6. Januar 2021 verteilen unsere Apotheken in Beckingen, Honzrath und Reimsbach an Risikopatienten zum Schutz gegen eine Corona-Infektion je drei kostenlose FFP2-Masken bzw. Masken vergleichbarer Qualität.
Patienten, die mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises. Wer unter sechzig ist, dem wird empfohlen nachfolgende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.
Unter Sechzigjährige haben auch Anspruch auf die Masken, wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen. Um diese zu bestimmen und festzuhalten, ist empfohlen das Formular zur Eigenerklärung ausgefüllt vorzulegen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
Voraussetzungen zum Erhalt von 3 FFP2 Masken auf einen Blick:
Allgemeinverfügung
des Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde an alle Kinder, Erzieher/innen und Bediensteten der Kindertageseinrichtung „St. Andreas“, ,
in 66701 Beckingen, Zur Plätzsch 4
Die Gemeinde Beckingen erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der Fassung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem IfSG in der Fassung vom 12. September 2016 (Amtsbl. I Nr. 36 vom 22.09.2016, S. 856) nachfolgende
Allgemeinverfügung:
Allgemeinverfügung
des Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde an alle Kinder, Erzieher/innen und Bediensteten der Kindertageseinrichtung „St. Marzellus“, Gruppe „Rollenspielraum“ und Gruppe „Bauraum“, in 66701 Beckingen, Schulstraße 11
Die Gemeinde Beckingen erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der Fassung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem IfSG in der Fassung vom 12. September 2016 (Amtsbl. I Nr. 36 vom 22.09.2016, S. 856) nachfolgende
Allgemeinverfügung:
Allgemeinverfügung
des Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde an alle Kinder, Lehrer/innen und Bediensteten der Grundschule Reimsbach, Klasse 4.2, in 66701 Beckingen, Zur Plätzsch 4
Die Gemeinde Beckingen erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der Fassung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem IfSG in der Fassung vom 12. September 2016 (Amtsbl. I Nr. 36 vom 22.09.2016, S. 856) nachfolgende
Allgemeinverfügung:
Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz Saarland über die Anordnung eines Impfverbotes gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)
Allgemeinverfügung
des Bürgermeisters der Gemeinde Beckingen als Ortspolizeibehörde an alle Kinder, Erzieher/innen und Bedienstete der Kita „St.Luzia“
in 66701 Beckingen, Erbringer Str. 46
Die Gemeinde Beckingen erlässt aufgrund der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs.1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in der Fassung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem IfSG in der Fassung vom 12. September 2016 (Amtsbl. I Nr. 36 vom 22.09.2016, S. 856) nachfolgende
Allgemeinverfügung: