News vom 24.01.2024
energis GmbH – PRESSEMITTEILUNG: STRASSENBELEUCHTUNG BECKINGEN
Eine Verbindung für die nächsten zwanzig Jahre – die Gemeinde Beckingen und energis unterzeichnen Straßenbeleuchtungsvertrag
18.12.2023, Beckingen
Seit mehreren Jahrzehnten sind die Gemeinde Beckingen und Energieversorger energis eng verbunden, wenn es um die Versorgungssicherheit der Gemeinde geht. Neben der Verlängerung des Konzessionsvertrages für Strom wurde am Montagmorgen durch Bürgermeister Thomas Collmann, energis Geschäftsführer Michael Dewald sowie Prokurist Peter Wagner ebenfalls die Vertragspartnerschaft zur Betreibung der Straßenbeleuchtung für die nächsten zwanzig Jahre verlängert.
News vom 24.12.2023
Rathaus geschlossen !
In der Zeit von Mittwoch, den 27.12.2023 bis einschließlich Freitag, 29.12.2023 ist das Rathaus geschlossen.
Zur Beurkundung von Sterbefällen hat das Standesamt am Donnerstag, den 28.12.2023 in der Zeit von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefonnummer 06835/55-258 eingerichtet.
Daneben sind natürlich Bereitschaftsdienste für den Gemeindebauhof unter der Telefonnummer: 0151/17145965 und die Eigenbetriebe Gemeindewasserwerk Beckingen und Abwasserbetrieb Beckingen unter der Telefonnummer: 06832/429 eingerichtet.
News vom 15.12.2023
Vom 18. bis 22.12.2023 keine Kartenzahlung beim Einwohnermeldeamt und Standesamt möglich
Bitte beachten Sie, dass vom 18. bis 22.12.2023
auf dem Einwohnermeldeamt und Standesamt
keine Kartenzahlung möglich ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
News vom 13.12.2023
Gemeindebezirk Düppenweiler – Vollsperrung Verbindungsstraße von Düppenweiler nach Hüttersdorf
Wegen Straßensanierungsarbeiten wird die Verbindungsstraße zwischen Düppenweiler und Hüttersdorf von Montag, 18.12.2023 bis Samstag, 23.12.23 für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt.
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Thomas Collmann
News vom 24.01.2024
Gebührenerhöhung Reisepass und Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01. Januar 2024
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Änderung hinsichtlich des Kinderreisepasses und des Reisepasses ab 2024 informieren.
Zum 01.01.2024 ändert sich die Gebühr für den Reisepass (für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben) von 60,00 € auf 70,00 €.
Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens verabschiedet. Dieses wurde am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271 veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird zum 01. Januar 2024 der Kinderreisepass abgeschafft.
Was bedeutet das für Sie? Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, beantragt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt.
Ab dem 01.01.