News vom 16.03.2020

Corona-Virus: Rathaus ab Montag, 16.03.2020 bis auf weiteres geschlossen!

Am vergangenen Sonntag fand eine kurzfristig anberaumte Sonderkonferenz mit einem Vertreter des Gesundheitsamtes statt, um wichtige Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus zu treffen.

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten bleibt das Rathaus ab Montag, 16.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Es wird keine offenen Sprechzeiten mehr geben. In absolut notwendigen Angelegenheiten kann die Verwaltung, nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich aufgesucht werden.


News vom 20.05.2020

Organisation der Notbetreuung für schulpflichtige Kinder in der Gemeinde Beckingen

Organisation der Notbetreuung für schulpflichtige Kinder in der Gemeinde Beckingen

Das System der Notbetreuung in den Schulen hat zur Sicherstellung der Betreuung von Schüler*innen einen wertvollen Beitrag geleistet. Durch die schrittweise Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Lebens und die Wiederaufnahme eines teilweisen Schulbetriebs ist der Bedarf an Betreuungsplätzen stark angewachsen, die Notbetreuung wurde entsprechend ausgeweitet. Um den weiterhin wachsenden Bedarf zu decken, werden wir die Notbetreuung nun nochmals ausweiten. Ab dem 18. Mai kann eine Notbetreuungsgruppe grundsätzlich von bis zu 10 Schüler*innen besucht werden.

 

In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Erziehungsberechtigte für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.


News vom 14.03.2020

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland

Coronavirus:
Beendigung des mobilen Entnahmedienstes/
Umstellung auf stationäre Abstriche

(Saarbrücken, 13.03.2020)

 

Ab Montag, 16.03.2020 stellt die Kassenärztliche Vereinigung Saarland den mobilen Entnahmedienst (Testung auf COVID-19) auf stationäre Entnahmestellen/ Anlaufstationen um.

Ab Montagmorgen erhalten Patienten, die telefonisch Kontakt aufnehmen und die Kriterien des RKI für eine Abstrichentnahme erfüllen, eine Laborüberweisung (Muster 10) in zweifacher Ausfertigung.

Die überweisende Praxis informiert die Patienten über die jeweils nächste Entnahmestelle. Die Entnahmestellen sind ab Dienstag, 17.03.2020, jeweils von 12.00 – 15.00 Uhr geöffnet und können ausschließlich zu diesen Zeiten aufgesucht werden.


News vom 15.03.2020

Der Bürgermeister informiert

Der Bürgermeister informiert

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger

wie Ihnen allen aus den Medien und von unserer Internetseite bekannt sein dürfte, wurden durch die Allgemeinverfügung des Landes Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern im Innen- und Außenbereich bis auf weiteres untersagt.


News vom 14.03.2020

Pressemitteilung Gemeinde Beckingen – Eingeschränkter Kundenservice

Pressemitteilung Gemeinde Beckingen
Eingeschränkter Kundenservice

Zum Schutz unserer Bürger/innen und Mitarbeiter/innen angesichts der derzeitigen Corona-Pandemie sind Kundentermine im Rathaus, im Bürgerbüro, Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk und anderen Dienststellen nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.

Bürgertelefon: 06835 55 0

Bürgeramt/Einwohnermeldeamt: 06835 55 261

Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk: 06835 55 352


Beckingen, den 13.03.2020

Thomas Collmann
Bürgermeister

 


News vom 12.03.2020

Pressemitteilung – Landkreis und Kommunen verständigen sich auf einheitlichen Umgang mit Veranstaltungen

Pressemitteilung - Landkreis und Kommunen verständigen sich auf einheitlichen Umgang mit Veranstaltungen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Verbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Deklarierung der Region Grand Est als Risikogebiet haben sich am Mittwoch, den 11. März 2020 Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden sowie die Leiter der Ortspolizeibehörden und die Verantwortlichen des Gesundheitsamtes auf ein einheitliches Vorgehen hinsichtlich geplanter Veranstaltungen verständigt.

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Landes sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern im Innen- und Außenbereich bis auf Weiteres untersagt.

Für Veranstaltungen unter 1000 Personen sieht die Allgemeinverfügung weiterhin eine Einzelfallprüfung durch die Ortspolizeibehörden vor.